Dein Spezialist für Leasingaußendienst und Merchandiser Betreuung im Handel
UNSERE DNA: DIE LEIDENSCHAFT FÜR GETRÄNKE & STARKE MARKEN
Als ein Unternehmen der Veltins-Beteiligungsgruppe ist unsere DNA die Leidenschaft für Getränke und starke Marken. Deshalb teilen wir als Digital & Sales Agentur unsere Branchen-Expertise mit unseren langjährigen Kunden in individuellen Vertriebsprojekten und Dienstleistungen.
United Performance ist dein Spezialist für Leasingaußendienst und Merchandiser Betreuung im Handel und verfügt über die aktuellsten Handelsdaten. Mit einer digitalen Außendienststeuerung per App in Kombination mit unserem Vertriebsinformations und -steuerungssystem schaffen wir die komplette Transparenz.
Die Wahl unserer Standorte in Meschede-Grevenstein und Hamburg spiegelt wider, wofür wir stehen: Tradition und Bodenständigkeit, gepaart mit Moderne und Aufbruch.
UNITED PERFORMANCE IN ZAHLEN:
500.000
zurückgelegte Kilometer im Jahr
10.000
aufgebaute Displays durch unsere Merchandiser im Jahr
30.000
Daten zu Märkten bezgl. Kategorisierung, Größe und Potenzial
mehr als 60
eingesetzte Kolleg:innen im Außendienst
UNSERE LEISTUNGEN IM SALES & DIGITAL
BUNDESWEIT FÜR DEINE MARKE IM EINSATZ: UNSER LEASING AUSSENDIENST.
Mit unserem Leasingaußendienst stellst du deinen Vertrieb noch effizienter auf und profitierst von unseren langjährigen Vertriebserfahrungen im Handel:
- langfristige Betreuung von Vertriebsgebieten
- kontinuierliche Distributionsdurchsetzung und -erhebung
- Erhöhung der Kontaktstrecke
- Begleitung von Produktneueinführungen
- einzelne oder wiederkehrende Handelsdurchgänge (Talon- und Distributionsdurchgänge)
- POS Betreuung der Großflächenverbraucher, Supermärkte und Getränkeabholmärkten im gesamten Bundesgebiet
Kurzfristige Distributions- und Sonderdurchgänge umsetzbar
Stufenweise Erschließung neuer Kunden und Verkaufsgebieten
Bundesweite Abdeckung von mehr als 85% der Verkaufsgebiete
SICHERE DIR DIE VOLLE TRANSPARENZ DURCH UNSER LANG BEWÄHRTES VERTRIEBS-INFORMATIONS UND -STEUERUNGSSYSTEM.
Wir erleichtern dir die Organisation deiner vertrieblichen Tätigkeiten durch die digitale Außendienststeuerung per App und ermöglichen dir Zugriff auf die aktuellsten Handelsdaten:
- Kategorisierung der Märkte nach Potenzial
- optimale Routenplanung pro Einsatztag
- detailliertes Reporting der Erfolge der Außendienst- und Merchandiserbesuche
Zugriff auf alle relevanten Kundenstrukturen im LEH und GAM-Bereich
Effizienzsteigerung durch optimierte Strukturen und Schonung von Ressourcen
UNSER MERCHANDISER-TEAM SORGT FÜR MEHR PRÄSENZ DEINER MARKE AM POS.
Bis zu 70% der Kaufentscheidungen fallen am Point-of-Sale. Der richtige Auftritt deiner Marke am POS ist daher der entscheidende Umsatzfaktor.
Zur Unterstützung deiner Vertriebsmannschaft stellen wir dir ein Merchandiser-Team, das deine Vertriebsmitarbeitenden entlastet und du dich auf die wesentlichen Tätigkeitsbereiche, den Vertrieb konzentrieren kannst:
- Sortiments- und Zweitplatzierungsumsetzung
- Regalpflege
- Display- und Promotionplatzierung
- Umsetzung von Sonderaktionsabsprachen
Aufbau am POS preiswerter als zentralseitig konfektionierte Displayaufbauten beim Hersteller
Displayaufbau wird mit Foto dokumentiert (Display steht nachgewiesen am POS und nicht ggfs. im Lager)
Ware wird über GFGH geliefert, schafft Drehung auf dem GFGH-Lager
DEINE BENEFITS MIT UNITED PERFORMANCE ALS VERTRIEBSPARTNER:
ENTLASTUNG DER VERTRIEBSMITARBEITER
durch flexible Außendienst- und Merchandiser Teams
NUTZUNG VON VERTRIEBSNETZWERKEN
durch langjährige Kontakte und Erfahrungen am POS
VERTRIEBSDIENSTLEISTUNGEN AUS EINER HAND
durch Unterstützung von der Planung bis zum Reporting
STARKE MARKEN, DIE UNS IHR VERTRAUEN GESCHENKT HABEN:
Jetzt individuelles Vertriebs-Konzept anfragen!
Datenschutz | AGBs | Impressum
Impressum
United Performance GmbH & Co. KG
An der Streue 1
59872 Meschede-Grevenstein
Persönlich haftende Gesellschafterin
United Performance Management GmbH
Geschäftsführer: Raphael Sprink
Registergericht Amtsgericht: Arnsberg
Registernummer: HRB 12806
Registereintragungen
Registergericht: Amtsgericht Arnsberg HRA 8413
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
USt-Ident-Nr.: DE323174763
Kontakt
Telefon: 040 / 593 6337 00
Mail: info@up-united.de
Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 II RSTV
United Performance GmbH & Co. KG
Registergericht: Amtsgericht Arnsberg
Registernummer: HRB 12806
Geschäftsführer: Raphael Sprink
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Weitergabe von Daten
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gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei mir erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
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Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von mir umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@up-united.de
Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Juni 2020.
Durch die Weiterentwicklung meiner Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter www.up-united.de/datenschutz von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einkauf von Dienst- und Werkleistungen der United Performance GmbH & Co. KG
(Stand 15.05.2023)
§ 1 Grundsätze
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch die Firma United Performance GmbH & Co. KG, im Folgenden Auftraggeberin genannt.
(2) Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines vom Auftragnehmer abgegebenen Angebots bzw. einer von der Auftraggeberin aufgegebenen Bestellung/Auftragsbestätigung vereinbart.
§ 2 Erbringung der Leistung
(1) Der Auftragnehmer wird die Leistungen eigenverantwortlich, vollständig und auftragsgemäß nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung des jeweiligen Standes der Technik erbringen. Der Auftragnehmer sichert zu, das für die Erbringung der Leistung erforderliche Know-how zu besitzen. Dies gilt auch für die vom Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter und beauftragten Dritten.
§ 3 Vergütung bei Dienstleistungen
(1) Der Auftragnehmer erhält ausschließlich eine erfolgsabhängige und keine zeitabhängige Vergütung. Der Vergütungsanspruch für die erbrachte Dienstleistung des Auftragnehmers entsteht, sobald er der Auftraggeberin die von ihm im Rahmen der jeweiligen Bestellung zu erbringende Leistung nachgewiesen hat (Leistungsnachweis).
(2) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz seiner erforderlichen und gemäß Absatz 3 abgerechneten und nachgewiesenen Aufwendungen, die ihm in Ausübung seiner Tätigkeit nach dem Auftrag entstehen. Reise- und Unterbringungskosten sowie sonstige nicht unmittelbar tätigkeitsbezogene Aufwendungen hat die Auftraggeberin nur zu erstatten, soweit er diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Die Tourenplanung fungiert als Basis für die Berechnung der Kilometerleistung.
Sollten Abweichungen bei den tatsächlich gefahrenen Kilometern auftreten, ist eine Begründung erforderlich, um eine konkrete Abrechnung zu gewährleisten.
(4) Der Auftragnehmer wird monatlich – spätestens 10 Tage nach Beendigung des jeweiligen Auftrags – eine Rechnungsoffenlegung unter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten und entstandenen Aufwendungen vornehmen. Der Aufstellung sind die entsprechenden Nachweise beizulegen. Nicht nachgewiesene Tätigkeiten und Aufwendungen sind von der Auftraggeberin nicht zu erstatten.
(5) Gemäß den Vereinbarungen zwischen den Parteien wird die Rechnungsstellung wie folgt durchgeführt:
1. Die Rechnungen müssen nach vollständiger Erbringung der Leistungen ausgestellt werden.
2. Die Rechnungen müssen bis spätestens zum letzten Tag eines jeden Monats oder bis zum Freitag jeder Woche ausgestellt werden.
(6) Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag abgegolten.
(7) Der Auftragnehmer erhält neben der Einzelfallvergütung die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. In diesem Zusammenhang versichert der Auftragnehmer, dass er, auch für den Fall, dass er als Kleinunternehmer behandelt werden könnte, die Vollversteuerung optiert und dokumentiert hiermit die Berechtigung der Auftraggeberin zum Vorsteuerabzug.
(8) Die Auftraggeberin hat das Recht, eine Bestellung/Auftragsbestätigung zu stornieren. Das Recht des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung für bereits im Rahmen der Bestellung/des Auftrags getätigten Leistungen bleibt davon unberührt.
(9) Sollte ein wöchentlich garantierter Einsatztag vereinbart worden sein, so wird dem Auftragnehmer die zuvor vereinbarte Ausfallvergütung für den entfallenen Einsatztag gezahlt.
Diese Ausfallvergütung wird nur dann fällig, wenn der wöchentlich garantierte Einsatztag durch ein Verschulden seitens der Auftraggeberin nicht eingehalten werden kann.
Wochen, in denen wochentags ein gesetzlicher Feiertag liegt, bleiben von der Regelung des wöchentlich garantierten Einsatztages unberührt.
§ 4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen
(1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB erbringt, wird der Auftragnehmer der Auftraggeberin die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen („Meilensteine“) und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
(2) Die Auftraggeberin bzw. dessen Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn die Auftraggeberin dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung in Textform die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird die Auftraggeberin dem Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist die
Auftraggeberin berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme durchzuführen.
(3) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
(4) Gemäß den Vereinbarungen zwischen den Parteien wird die Rechnungsstellung wie folgt durchgeführt:
1. Die Rechnungen müssen nach vollständiger Erbringung der Leistungen ausgestellt werden.
2. Die Rechnungen müssen bis spätestens zum letzten Tag eines jeden Monats oder bis zum Freitag jeder Woche ausgestellt werden.
(5) Für etwaige Gewährleistungsansprüche der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer gelten – so weit in der Bestellung bzw. dem Angebot nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Geheimhaltung und geschäftliche Unterlagen
(1) Auftragnehmer und Auftraggeberin verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des jeweiligen Auftrags zugängig gemachten sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodellen, vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen ohne schriftliche Einwilligung zu einem anderen als dem zum auftragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck verwertet, Dritten zugängig gemacht, oder sonst genutzt werden.
(2) Auftragnehmer und Auftraggeberin werden auch sämtliche ihrer Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die Zugang zu den in Absatz 1 genannten Unterlagen und Informationen haben, auf das Geheimhaltungsgebot schriftlich verpflichten.
(3) Das Geheimhaltungsgebot gilt nicht für Informationen, die
– bei Auftragserteilung bereits bekannt waren,
– zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die offenlegende Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
– die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
– die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe unverwehrt und
diese vertraulichen Informationen weder zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
– die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
– die auf Grund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssten. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
(4) die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des jeweiligen Auftrags für einen Zeitraum von fünf Jahren fort.
(5) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer der Ausführung eines Auftrages auf Anforderung, nach Beendigung des jeweiligen Auftrages unverzüglich und unaufgefordert herauszugeben oder zu vernichten.
(6) Der Auftragnehmer erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Auftragsdaten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung von der Auftraggeberin zur Zweckerfüllung des jeweiligen Auftrags gespeichert werden.
(7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 bis 5 unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe von 5.000,00 EUR an die Auftraggeberin zu zahlen. Weitere Ansprüche der Auftraggeberin bleiben hiervon unberührt, insbesondere der Anspruch der Auftraggeberin auf Unterlassung oder eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes, wobei die Zahlung der Konventionalstrafe hierauf angerechnet wird.
§ 6 Loyalitätsverpflichtung
(1) Der Auftragnehmer wird während der Laufzeit des jeweiligen Auftrags sowie für die Dauer von sechs Monaten nach Beendigung des jeweiligen Auftrags den in der Bestellung bzw. dem Angebot genannten Kunden der Auftraggeberin weder abwerben noch Dritte hierbei unterstützen.
(2) Der Auftragnehmer wird ferner, während der Laufzeit des jeweiligen Auftrags sowie für die Dauer von 6 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Auftrags weder in eigenem Namen noch im Namen Dritter im Tätigkeitsgebiet der Auftraggeberin für den in der Bestellung bzw. dem Angebot genannten Kunden der Auftraggeberin oder mit diesem im Wettbewerb stehenden Unternehmen tätig werden.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe von 5.000,00 EUR an die Auftraggeberin zu zahlen. Weitere Ansprüche der Auftraggeberin bleiben hiervon
unberührt, insbesondere der Anspruch der Auftraggeberin auf Unterlassung oder eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes, wobei die Zahlung der Konventionalstrafe hierauf angerechnet wird.
§ 7 Datenschutz
(1) Auftragnehmer und Auftraggeberin verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
(2) Auftragnehmer und Auftraggeberin werden auch sämtliche ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichten.
(3) Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Einhaltung der Datensicherheitsanforderungen jederzeit nach vorheriger schriftlicher Ankündigung von mindestens fünf Werktagen zu überprüfen. Hat die Auftraggeberin den konkreten Verdacht einer Verletzung von Datensicherheitsanforderungen, bedarf die Überprüfung keiner Ankündigung. Im Rahmen der Überprüfung hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin zu seinen üblichen Geschäftszeiten Zugang zu seiner für die Prüfung relevanten Geschäftseinrichtung, insbesondere den EDV-Einrichtungen, zu gewähren.
(4) Die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer in einem gesonderten Dokument bekanntgegeben/ist unter https://up-united.de/ abrufbar.
§ 8 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(1) Der Auftragnehmer versichert der Auftraggeberin, für die von ihm als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.
(2) Soweit die Auftraggeberin wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des MiLoG seiner Mitarbeiter haftbar gemacht wird, stellt der Auftragnehmer die Auftraggeberin von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Auftraggeberin hat das Recht, diese AGB einseitig zu ändern. In einem solchen Fall wird die Auftraggeberin den Auftragnehmer von diesen Änderungen in Kenntnis setzen und ihm ein sechswöchiges Widerspruchsrecht einräumen. Widerspricht der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist nicht, gelten für ihn die neuen geänderten AGB.
(2) Änderungen der AGB und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(3) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.
(4) Vereinbarungen, die in der einer Bestellung enthalten sind, gehen den Regelungen der AGB vor.
(5) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(6) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Meschede.